Freitag 19. April 2024

6. April 2013

Über uns

Aufgaben der Feuerwehr und Verhalten im Brandfall

FEUERWEHR UND KATASTROPHENSCHUTZ WIEN – MA 68 Unentgeltliche Hilfeleistungen der Feuerwehr der Stadt Wien Die Feuerwehr leistet bei öffentlichen Notständen innerhalb Wiens im allgemeinen kostenlos Hilfe. Öffentliche Notstände sind Personen in Zwangslage (z.B. eingeklemmte oder in einen Schacht gestürzte oder absturzgefährdete Personen), Brände, drohende oder vermutete Brandgefahr (also auch kleinere noch nicht entwickelte Brände, wie Kabelbrände oder brennendes Speise-fett in der Küche, wahrgenommener Brandgeruch usw.), Ausströmen von Giftgasen, Entwicklung von feuer- und/oder explosionsgefährlichen Dämpfen, Explosionen, Einsturz von Gebäuden oder Gerüsten, Elementarereignisse usw. Ein bewusst missbräuchliches Herbeirufen der Feuerwehr ist kostenpflichtig. Ein solches liegt vor, wenn die Ausfahrt der Feuerwehr durch bewusst unrichtige Angaben zu dem Zweck bewirkt wird, eine nicht in den Wirkungskreis der Feuerwehr fallende oder gebührenpflichtige Leistung kostenlos zu erreichen. Hilfeleistungen, wie Beistellung von Personal, Fahrzeugen, Geräten oder Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr, können auf Antrag kostenpflichtig durchgeführt werden, sofern dadurch die Schlagkraft der Feuerwehr nicht unzulässig beeinträchtigt wird. Verhalten bei einem Brand Jedermann, der einen Brand wahrnimmt, ist gesetzlich verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen (NOTRUF 122 oder Betätigen eines Druckknopfmelders einer Brandmeldeanlage). Halten Sie folgende Reihenfolge ein: 1. Alarmieren 2. Retten (warnen, helfen, flüchten) 3. Löschen (Erste Löschhilfe z.B. mit tragbaren Löschgeräten) Alarmieren Machen Sie kurz und prägnant folgende Angaben: WER ruft an WAS brennt (Möbel, Zimmer, Rauchentwicklung aus Wohnung, Feuerschein) WO brennt es (Adresse, falls nicht Angabe markanter Objekte in unmittelbarer Umgebung des Brandes wie Hausnummer gegenüber, Straßenkreuzung, Supermarkt und dgl.) NÄHERE ANGABEN (wenn möglich): Sind Personen eingeschlossen? Besteht eine besondere Gefährdung z.B. durch Gasflaschen im Brandbereich? Allgemeine Verhaltensregeln Bringen Sie sich bei Löschversuchen keinesfalls selbst in Gefahr, meiden Sie verqualmte Bereiche. Schließen Sie die Tür zum Brandraum und alle Türen zu Fluchtwegen (Stiegenhäuser, Gänge). Öffnen Sie Fenster oder Rauchklappen in Fluchtwegen. Wenn der Fluchtweg durch Rauch oder Feuer abgeschnitten ist, laufen Sie niemals in Rauch oder Flammen, sondern suchen Sie (noch) sichere Bereiche auf und machen Sie sich von dort der Feuerwehr bemerkbar (Winken aus Fenster, Lichtzeichen, Verständigung per Handy über Notruf 122 und dgl.). Falls Sie sich in Sicherheit bringen konnten, warten Sie auf die eintreffenden Löschkräfte, weisen Sie diese ein, halten Sie wenn verfügbar allenfalls erforderliche Schlüssel (Schranken, Keller, Dachboden usw.) bereit und gegen Sie zur Verfügung stehende Informationen weiter. Behindern Sie bitte nicht (aus Neugier) die Arbeiten der Löschmannschaften durch Verstellen von Aufmarsch- und Rettungswegen. Lagerungen auf Dachböden Auf Dachböden dürfen leicht entzündliche, zündschlagfähige, schwer löschbare Stoffe und brennbare Flüssigkeiten nicht gelagert werden. Möbel, Kisten, Koffer u. dgl. (in welchen die Aufbewahrung von Papier, Wäsche usw. gestattet ist) dürfen nur in einem Bodenausmaß von max. 25 % gelagert werden. Die Lagerungen müssen jederzeit frei zugänglich sein, wobei Verkehrswege in einer Breite von mindestens einem Meter erforderlich sind. Rauch- und Abgasfänge, Abluftfänge und Dachbodenfenster sind von jeglicher Lagerung freizuhalten und müssen jederzeit frei zugänglich sein. Die Errichtung von Dachbodenabteilen ist nicht gestattet. Verbotene Lagerungen auf Dachböden stellen einen feuerpolizeilichen Übelstand dar. Vermeidung von Bränden durch elektrische Anlagen Arbeiten oder Reparaturen an elektrischen Anlagen und Geräten dürfen grundsätzlich nur von einem Elektrofachmann durchgeführt werden. Elektrische Anlagen sind in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und in regelmäßigen Zeiträumen durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Werden an elektrischen Anlagen oder Geräten ungewöhnliche Erscheinungen, wie z.B. wiederholtes Auslösen der Sicherungen bzw. der FI-Schalters, Lichtbögen, Funken, brenzlicher Geruch, auffallende Geräusche, festgestellt, sind sie sofort abzuschalten. Erst nach Überprüfung bzw. Reparatur durch einen Elektrofachmann dürfen sie wieder in Betrieb genommen werden. Keinesfalls dürfen Sicherungen "geflickt" oder überbrückt werden. Beim Umgang mit Elektrowärmegeräten, wie z.B. Bügeleisen, Heizkissen, Elektrokocher, Tauchsieder, Heizgeräte usw. ist besondere Sorgfalt notwendig. Sie sind nach Gebrauch vom Netz zu trennen. Sind elektrische Heizgeräte längere Zeit nicht betrieben worden, sind sie vor ihrer Inbetriebnahme gründlich von Staubablagerungen zu reinigen. Lüftungsöffnungen und –schlitze von Elektrogeräten, wie z.B. Fernsehapparat, Kühlschrank, dürfen nicht abgedeckt werden, da hiedurch ein Wärmestau verursacht wird. Bei Einbaugeräten muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden. Anschluss- und Verlängerungskabel sind so zu verlegen, dass sie nicht geknickt oder beschädigt werden. Mehrfachsteckdosen sind nur für Kleingeräte geeignet. Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist zu kontrollieren, ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Bei mehrtägiger Abwesenheit empfiehlt es sich, Elektrogeräte (mit Ausnahme von Kühlgeräten mit verderblichen Lebensmitteln) vom Netz zu trennen bzw. die betreffenden Sicherungen abheben. Vermeidung von Christbaumbränden Christbaumbrände verlaufen äußerst rasch und können auf die gesamte Zimmereinrichtung übergreifen. Verwenden Sie möglichst elektrische Christbaumkerzen und verzichten Sie auf Wunderkerzen (Sternspritzer). Beachten Sie folgende Sicherheitsregeln: · Christbäume nie in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen oder Ausstattungsmaterialien (z.B. Vorhänge) aufstellen. · Kerzen so anbringen, dass weder Äste noch Schmuck von den Kerzen entzündet werden können. · Zuerst die oberen und dann die unteren Kerzen anzünden. · Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen. · Kerzen keinesfalls entzünden, wenn der Christbaum ausgetrockenet ist (mit Wasser befüllte Christbaumständer verzögern das rasche Austrocknen des Christbaumes). · Stellen Sie ein Löschgerät (z.B. Nasslöscher) bereit. Richtig heizen Ofen und Rauchfanganlagen bilden eine Einheit und sind regelmäßig zu warten bzw. zu überprüfen. Richtig heizen bedeutet Energie sparen; dabei ist folgendes zu beachten: 1. Den Ofen nur mit dem Brennmaterial heizen, für das er vorgesehen ist. 2. Bei der Bedienung nach der Heizanleitung des Ofenherstellers vorgehen. 3. Zu Beginn der Heizperiode vorerst wenig Brennmaterial auf einmal, dafür aber ungedrosselt brennen lassen. Dadurch wird das Mauerwerk des Rauchfanges erwärmt und der richtige "Auftrieb" hergestellt. 4. Brennmaterialien nicht mischen! Jeder Brennstoff braucht eine andere Luftmenge, um einwandfrei abzubrennen. Daher bei festen Brennstoffen im Dauerbrand entweder nur Holz, nur Kohlen, nur Briketts oder nur Koks verwenden! 5. Die Wohnung nicht völlig gegen Zugluft abdichten; der Ofen braucht Verbrennungsluft. 6. Mit dem Brennmaterial (auch flüssigem oder Gas) nicht zu sehr sparen; der Rauchfang funktioniert so besser. Zu frühes Drosseln lohnt nicht, weil der Rauchfang darunter leidet und dann – früher oder später – kostspielig repariert werden muss. 7. Am Anfang und am Ende der Heizperiode starkes Drosseln überhaupt meiden – es besteht Lebensgefahr durch eindringende Rauchgase!
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