Freitag 29. März 2024

6. April 2013

Über uns

Referat D2 – Inspektionsrauchfangkehrer, Luftreinhaltung

Als einzige Berufsfeuerwehr Österreichs unterhält die Berufsfeuerwehr Wien die Einrichtung der „INSPEKTIONSRAUCHFANGKEHRER“, welche auf der Hauptfeuerwache „Mariahilf“ stationiert sind.
Die Aufgabenstellung dieser Spezialeinheit besteht im wesentlichen aus 3 Schwerpunkten: 1. Alarmmäßiges Ausrücken (aufgrund des Wr. Feuerwehrgesetzes) zu Feuerwehreinsätzen, bei denen das Fachwissen, die handwerklichen Fähigkeiten und das Spezialwerkzeug eines Rauchfangkehrers benötigt werden. 2. Stellung von Amtssachverständigen (aufgrund der GO des Magistrats) in behördlichen Verfahren soweit Feuerungsanlagen und luftverunreinigende Zustände betroffen sind. 3. Kontrollorgan für die Überwachung der Einhaltung der Wiener Kehrverordnung. Da der Landesgesetzgeber durch die Kehrverordnung den konzessionierten Rauchfangkehrern einerseits quasiamtliche Befugnisse einräumt, welche Eingriffe in die privaten Rechte der Bevölkerung nach sich ziehen und ferner dieses Gewerbe durch einen Gebietsschutz entsprechend auszeichnet, sorgt er andererseits durch Installierung einer Kontrollinstanz für eine korrekte Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen. Da der Landesgesetzgeber durch die Kehrverordnung den konzessionierten Rauchfangkehrern einerseits quasiamtliche Befugnisse einräumt, welche Eingriffe in die privaten Rechte der Bevölkerung nach sich ziehen und ferner dieses Gewerbe durch einen Gebietsschutz entsprechend auszeichnet, sorgt er andererseits durch Installierung einer Kontrollinstanz für eine korrekte Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus wird die Dienstleistung einer Servicestelle erbracht: z.B.: Informations-, u. Beratungsstelle für die Bevölkerung bei Problemen mit Feuerungsanlagen und behördlichen Verfahren, sowie bei Beschwerden über konz. Rauchfangkehrer; Fortbildungstätigkeit für Mitarbeiter der MA 68, Vertretern anderer Feuerwehren sowie anderer Dienststellen. Die Organisation der Inspektionsrauchfangkehrer: Zur Erfüllung der o.a. Aufgaben versehen bei der Feuerwehr Wien vierzehn Beamte im Chargenrang mit abgelegter Rauchfangkehrermeisterprüfung einen vierundzwanzigstündigen Wechseldienst. Für die Erledigung der administrativen Tätigkeiten sind dem Referat drei Kanzleibeamte zugeteilt. Die Tätigkeiten sind im Einzelnen: Handhabung der Kehrverordnung; Technische Überwachung des Rauchfangkehrergewerbes; Erstellung von Gutachten über Feuerungsanlagen sowie Beratung von Behörden und sonstigen Dienststellen; Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in heizungstechnischen und die Kehrverordnung betreffenden Belangen; Mitwirkung bei der Ausarbeitung von gesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Normen, welche Feuerungsanlagen und Rauch- u. Abgasfänge betreffen; Erarbeitung von Richtlinien und ÖNORMEN; Durchführen von Rauchdichtproben (z.B.: nach CO-Unfällen), Freimachen des Querschnittes von Rauchfängen bei Rauchfangbränden, Unterstützung der Einsatzkräfte des Branddienstes als Sonderfahrzeug Erhebungstätikeit und Feuerwehreinsätze für: • MA 22, 36, 37, 55, 63, 64, MBA`s, BGA`s MD – KS, MD-Z • Störtrupp der Wien-Gas • Polizei, Gerichte, Unabhängiger Verwaltungssenat • Rauchfangkehrermeister • Parteien (private Anzeigen) Sonderfahrzeug: Das Referat verfügt über 3 Sonderfahrzeuge (IRF), welche über Laptop in Verbindung mit der Referatskanzlei stehen, wodurch bei Bedarf Daten übermittelt werden können. Für die Erfüllung der Aufgaben stehen sowohl Reinigungs- und Überprüfungswerkzeuge für Feuerungsanlagen, als auch diverse Messgeräte zur Verfügung.Exemplarisch werden vorgestellt:

Multi-Inspektionskamera Diese Gerätschaft dient für die optische Inspektion und Dokumentation (Foto und/oder Video) von Feuerungsanlagen. Zusätzlich kann die Kamera auch für die Untersuchung von Brunnen, Schächten, Hohlräumen u. dgl. eingesetzt werden. Mittels einer zusätzlichen Federkamera (Durchmesser 33 mm. Länge ca. 7 m) können auch Klima-, Lüftung- und Filteranlagen untersucht werden. Darüber hinaus kann die Kamera auch als Spezialgerätschaft bei Dehnfugenbrände und bei der Suche nach verschütteten Personen unter Erd- bzw. Schuttbergen oder in Baugruben eingesetzt werden. (z.B.: Bauunfall, Haus- oder Tunneleinsturz, Schachtunfall usw.) Die Inspektionskamera ist auch für Einsätze unter Wasser geeignet. Für andere Dienststellen wird diese Spezialkamera bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Mittels Strömungsprüfer können Strömungsverhältnisse in Heiz-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Über- und Unterdruckbereiche festgestellt werden. Entsprechende Dichtheitsprüfgeräte (Leckratenmessgerät) dienen für die Feststellung und Überprüfung der Betriebsdichtheit von Feuerungsanlagen. Zusätzlich können Langzeitmessungen für Temperatur und Kohlenmonoxid in Verbindung mit Feuerungsanlagen, aber auch nach Bränden (z.B.: Dehnfugenbränden, Rauchfangbränden, Deckenbränden usw.) durchgeführt werden. Die Dauer einer Langzeitmessung beträgt im Durchschnitt 4 Tage. Wärmebildkamera Zusätzlich zu dem normalen Anforderungsprofil dieser Ausrüstung und im Unterschied zu den bisher bei der MA 68 in Verwendung stehenden Wärmebildkameras, können mit diesem Gerät in Zukunft die gelieferten Bilder auch an eine im Außenbereich stationierte Überwachungsstelle übermittelt werden. (z.B.: Tunnelbrände, wie Bau-, Auto- oder U-Bahntunnel, sowie bei Bränden in Gebäuden mit einer großen örtlichen Ausdehnung (Tiefgarage, Großkeller) usw.) Der IR stellt bei diesen Einsätzen die erforderliche Gerätschaft zur Verfügung und bedient diese selbstverständlich. IR Brandmeister Novak Gerhard BK Ing. Feiler Andreas, Referatsleiter D2
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